Samstag, 9. Mai 2009

Imagines currentes sine sapientia vanae

Müssen Geschäftsführer wissenschaftlicher Hochschulen eigentlich nicht auch einen in der Rechtsfolge gleichen oder ähnlichen Passus unterschreiben wie ich seinerzeit in meinem Studienvertrag?

§ 3
[...]
Der Studienbewerber wird insbesondere
[...]
- das Ansehen der Bucerius Law School nach außen fördern und alles unterlassen, was geeignet ist, die Ordnung an der Bucerius Law School zu stören und den Bestand der Hochschuleinrichtung zu schädigen.


Wie, bitte, wäre das denn damit in Einklang zu bringen?

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